Seite 5 - lkb-zeitung-0311

Basic HTML-Version

5
Genossenschaft
Organe der Genossenschaft
Vertreterwahl und Vertreterversammlung
Das Amt des Vertreters
Der genossenschaftliche Grundgedanke
besagt: Wir bündeln unsere Kräfte, um
gemeinsam mehr zu bewegen; als Hilfe
zur Selbsthilfe um selbstbestimmtes Han­
deln zu ermöglichen. Selbstbestimmt,
nicht fremdbestimmt! Das ist der beson-
dere Wesenszug der Genossenschaften
und deren Gründungsmotive sind bis
heute die ehrlichsten, nachhaltigsten und
vertrauenswürdigsten für „Banking“ in
Deutschland.
Die tragenden Säulen jeder Genossen-
schaft sind Eigenverantwortung und
Selbst­verwaltung sowie die Solidarität.
„Ein Mitglied – eine Stimme“, so lautet
unser demokratisches Grundprinzip. Alle
Mit­glieder sind unabhängig von der Höhe
ihrer Beteiligung gleich gewichtet und
haben dieselben Rechte und Pflichten.
Das demokratische Grundprinzip
Die Leutkircher Bank eG / Raiffeisenbank
Bad Wurzach ist als genossenschaftliches
Institut demokratisch organisiert. Ver­
schiedene Organe greifen Hand in Hand.
Das wichtigste Beschlussorgan bildet die
Vertreterversammlung, die sich aus Mit­
gliedern der Genossenschaft zusammen-
setzt. Hier wird der Aufsichtsrat gewählt,
der letztlich den Vorstand der Bank be­
stellt und seine Arbeit überwacht.
Genossenschaftlicher Förderzweck
Es steht nicht das Kapital und die Rendite,
sondern der Mensch mit seinen Zielen
und Wünschen im Mittelpunkt des
Interesses und des Handelns. Im Vorder­
grund steht der genossenschaftliche
Förderzweck und nicht die Rendite. Dies
bedeutet jedoch keineswegs, dass Ge­-
nossenschaften keine Ge­­win­­ne erwirt-
schaften. Auch eine Genos­senschaft muss
sich marktkonform und betriebswirt-
schaftlich effizient verhalten, um im
Wettbewerb bestehen und die Mitglieder
langfristig fördern zu können.
Die Vertreterversammlung
Sie als Mitglied entscheiden selbst, in
welche Richtung „IHRE BANK“ sich ent-
wickelt. In der jährlich stattfindenden
Vertreterversammlung repräsentiert ein
Vertreter 100 Mitglieder. Und diese
„Repräsentanten“ wurden direkt von
Ihnen in der Vertreterwahl am 9. De­zem-
ber 2011 für die nächsten 4 Jahre gewählt.
Ein möglichst breites Spektrum von
Personen aus dem ganzen Geschäfts­
gebiet, aller Altersgruppen, beiderlei
Geschlechts und unterschiedlichster Be­-
rufs­gruppen soll in der Vertreter­ver­
sammlung, die das wichtigste Organ der
Genossenschaft ist, die Interessen unserer
Mitglieder wahrnehmen.
Welche Aufgaben haben Ihre
Vertreter konkret?
Folgende Entscheidungen, sind
von den Vertretern zu treffen:
• Wahl des Aufsichtsrates, der z.B.
den Vorstand der Bank bestellt
• Feststellung des Jahresabschlusses
eines Geschäftsjahres
• Beschlussfassung über die Verwen-
d­­ung des Jahresüberschusses
• Entlastung des Vorstandes und des
Aufsichtsrates
• Sonstige Aufgaben lt. Satzung wie
z.B. Satzungsänderungen,
Entscheidungen über Fusionen,
Wahlen zum Wahlausschuss der
Vertreterversammlung
Die „3 S“ – eine „Jahrhundertidee“
Einer für alle, 
Alle für einen.
Wertorientierte 
Handlungsanweisungen für 
Du alleine kannst es, aber 
du kannst es nicht alleine.
unternehmerisch denkende und 
freiheitsliebende Menschen
Selbst-
hilfe
Selbst-
verant-
Selbst-
verwaltung
wortung
Schafft unternehmerische, gesellschaftliche und 
persönliche Herausforderungen.
Nichts ist beständig, außer der Wandel!
Das Amt des Vertreters
17. Oktober 2011
Leutkircher Bank eG / Raiffeisenbank Bad Wurzach
4
16.743 Mitglieder sind Eigentümer
der Leutkircher Bank eG /
Raiffeisenbank Bad Wurzach
180 Vertreter (pro 100 Mitglieder
ist ein Vertreter gewählt)
3 Vorstände leiten die
Geschäfte der Bank
10 Aufsichtsräte sind bestellt
und überwachen den Vorstand
Die „3 S“ –
eine „Jahrhundertidee“