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Pflegeversicherung? Hab‘ ich doch, denken viele. Richtig, aber: Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Grundversorgung. Wer zum Pflegefall wird, bei dem können die Pflegekosten schnell mehrere tausend Euro im Monat betragen. Absicherung tut Not!

Treffen kann es jeden

Ob durch Unfall, Krankheit oder Alter – jeder Mensch kann zum Pflegefall wer-den. Ende 2007 waren in Deutschland 2,25 Millionen Menschen pflegebedürf-tig. Das Statistische Bundes­amt pro-gnostiziert, dass die Zahl der Pflege­be­ dürftigen in zehn Jahren auf 2,9 Mil­ lionen, bis zum Jahr 2050 sogar auf 4 Millionen Menschen steigen wird – das ist ein Plus von fast 67 Prozent im Vergleich zu heute!

Was tun

…wenn das Gehen schwer fällt, die Hausarbeit liegen bleibt oder das Waschen und Anziehen ohne fremde Hilfe nicht mehr möglich sind. Früher war es selbstverständlich, dass sich die Kinder um die Eltern kümmerten. Doch die Zeiten haben sich geändert – heute wird meist fremde Hilfe benötigt: Mor­ gens und abends kommt eine Pflege­ kraft vorbei. Mittags bringt ein Menü­ service „Essen auf Rädern“. Und einmal in der Woche putzt eine Zugeh­frau die Wohnung. Das alles kostet Geld. Die gesetzliche Pflege­ver­sicherung deckt nur einen kleinen Teil der Ausgaben.

Versorgungslücke

Wer die aktuelle Pflegestatistik zu Rate zieht, kann die Versorgungslücken erkennen: Bereits in Pflegestufe I fehlen bei vollstationärer Pflege rund 1.260 Euro im Monat. In den Pflegestufen II und III ist die Situation noch gravie-render: Der Pflege­bedürftige muss hier monatlich 1.430 Euro bzw. 1.640 Euro selber aufbringen. Auch bei professio-neller Pflege zu Hause ist der Eigenanteil nicht unerheblich. Experten schätzen ihn in der Pflegestufe III sogar noch höher ein als bei vollstationärer Pflege.

Richtig absichern

Eine Pflegezusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflege­- ver­sicherung und schützt Pflegebedürftige sowie deren Angehörige vor finanziellen Belastungen im Pflegefall.

Der Staat hilft mit

Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ver­ sicherung (KV), zur privaten KV im Rahmen einer Basisversorgung sowie Bei­ träge zur privaten und sozialen Pflege­ versicherung sind steuerlich in unbe-grenzter Höhe absetzbar.

Bei den Vorsorgeaufwendungen wurden neue Höchstbeträge eingeführt (1.900 Euro für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner, 2.800 Euro für Selbstständige).

Absetzbar sind nach dem Bürger­ent­ lastungsgesetz Beiträge für:

Krankenversicherung, Pflegezusatz­ver­ siche­rung, Berufs- / Erwerbsunfähigkeits­ ver­sicherung, Unfallversiche­rung, Ar­beits­ losenversicherung, Haftpflichtver­siche­ rung, Lebensversicherungen und Unfall­ versicherungen mit garantierter Bei­ tragsrückzahlung, sofern sie vor 2005 in begünstigter Form abgeschlossen wur-den.

Wenn das Einfachste schwierig wird

Finanzielle Absicherung für den Pflegefall

Unsere Experten wissen Rat

Die Pflegezusatzversicherung bietet unter-schiedliche Konzepte – je nachdem, ab welcher Pflegestufe der Versicherte Leistungen gezahlt haben möchte.

Unsere Versicherungsreferenten prüfen gemeinsam mit Ihnen, welches das pas-sende Pflegekonzept für Sie ist. Rufen Sie an, unsere Mitarbeiter nehmen sich gerne Zeit für Sie.

Ihre Ansprechpartnerin

Gabriele Thaler

Tel. 08233/7426-11

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