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Pflegefall – Kinder haften für ihre Eltern!
Pflegeversicherung
Wenn Eltern pflegebedürftig werden und deswegen Kosten für Hilfe im
Haushalt oder für das Pflegeheim entstehen, werden Kinder oft unterhalts-
pflichtig. Können die Kosten nicht durch Pflegeversicherung, Rente oder das
eigene Vermögen gedeckt werden, wird vor Gewährung von Sozial­hilfe die
Zuzahlungspflicht der Angehörigen geprüft. Die Aufgabe des eigenen Jobs
und damit des Verdienstes um die Eltern persönlich zu pflegen ist finanziell
meist nicht möglich. Dass das Risiko der Pflegebedürftigkeit in den kommen-
den Jahren weiter steigt, wird vom statistischen Bundesamt belegt.
Die steigende Lebens­er­wartung durch medizinische Fortschritte dürfte hier­­-
für ein maßgeblicher Grund sein.
Welche Kosten entstehen in einem regionalen Pflegeheim?
Wie hoch ist die finanzielle Lücke?
Z. B. Haus Gabriel, Bahnhofstraße 40D, 86438 Kissing
Ein Pflegeplatz in Pflegestufe III kostet
3.100,00
Abzüglich Kostenübernahme durch die Pflegekasse
1.550,00
_____________________________________________________________________________
Zu zahlender Eigenanteil
1.550,00
Hierbei sind persönliche Bedürfnisse, wie z.B. ein Frisörbesuch noch nicht enthalten.
Welche Lösung gibt es hierzu?
Alternativlos ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Sei es um den
Lebensstandard des gesunden Partners, das Erbe für seine Kinder oder auch seine
Kinder vor Zuzahlungsverpflichtungen abzusichern. Hierfür gibt es seit 2013 eine
Pflegeabsicherung mit staatlicher Förderung von jährlich 60 Euro. Die sogenannte Bahr-
Pflege. Ihr persönlicher Kundenberater gibt Ihnen gerne nähere Infos, freundlich und
fair.
Jürgen Wagner
Versicherungsreferent
Geschäftsstelle
Kissing
Tel. 08233 / 2105-45
j.wagner@allianz.de
Gabriele Thaler
Versicherungsreferentin
Geschäftsstelle
Dasing
Tel. 08205 / 9601-20
gabriele.thaler@ruv.de
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