Wir machen den Weg frei.
Elektronischer Zahlungsverkehr ohne Grenzen
Fit für SEPA?
Nach der Bargeldeinführung des Euro im
Jahr 2002, steht jetzt auch der bargeld-
lose Euro-Zahlungsverkehrsraum vor der
Vollendung. Europa wächst damit weiter
zu einem Binnenmarkt zusammen.
SEPA steht für Single Euro Payments Area und
ist der einheitliche europäische Zahlungsver-
kehrsraum, der zur Zeit 32 Länder umfasst.
HIER
gelten einheitliche Standards und Rege-
lungen für Überweisungen, Lastschriften und
Kartenzahlungen in der Einheitswährung EURO.
Basis hierfür ist die Verwendung von IBAN und
BIC.
IBAN
= Internationale Bankkontonummer
Sie besteht aus
1. dem 2-stelligen Ländercode DE
2. einer 2-stelligen Prüfziffer
3. der 8-stelligen Bankleitzahl
4. und einer 10-stelligen Kontonummer
z. B. DE52 6509 2010 0123 4567 89
BIC
= Internationale Bankleitzahl
Der BIC der Volksbank Allgäu-West eG ist
GENO DE S1 WAN.
Ihre IBAN und BIC finden Sie auf Ihren
Kontoauszügen sowie auf der Rückseite Ihrer
VR-BankCard. Mit der Umstellung auf SEPA
wird das Überweisungsverfahren für alle
Kunden erleichtert.
Wir empfehlen:
Verwenden Sie ab sofort die
SEPA-Überweisung, sowohl im OnlineBanking
als auch per Überweisungsbeleg in Papierform!
Ihre Volksbank Allgäu-West eG ist bestens auf
SEPA vorbereitet. Schon jetzt können Sie online
die SEPA-Zahlungsinstrumente und die SEPA-
Basis-Lastschrift nutzen und Firmen zusätz-
lich die SEPA-Firmenlastschrift. Mit dem SEPA-
Lastschriftverfahren werden künftig Gelder
von Konten innerhalb des EU-Binnenmarktes
eingezogen. Die Verfahren ähneln dem der
deutschen Einzugsermächtigung und dem des
Abbuchungsauftrages.
Grundlage sind Lastschriftmandate durch den
jeweiligen Zahlungspflichtigen (Zahler).
Was ändert sich beim Lastschriftverfahren?
Für den Zahler gilt zukünftig eine Erstattungs-
frist von acht Wochen nach dem Belastungs-
datum (§ 675x BGB).
Eine bestehende Einzugsermächtigung kann
auch weiterhin als SEPA-Basis-Lastschrift ver-
wendet werden. Bei Firmenkunden muss hier-
zu eine schriftliche Umwidmung – Mitteilung
durch den Zahlungsempfänger an den Zah-
lungspflichtigen – erfolgen. Bei Vereinen reicht
u. E. eine Information der Mitglieder in der
Mitgliederversammlung.
Wichtig für Firmen und Vereine
Für Firmenkunden, Vereine und die öffentliche
Hand erfolgt die Umstellung auf SEPA bis zum
01.02.2014. Somit ist es höchste Zeit, dass
diese sich auf SEPA vorbereiten.
Alle aktuellen Informationen zu SEPA sowie
nützliche Arbeitshilfen (Checklisten für Firmen
und Vereine u. v.m.) finden Sie zum Download
auf unserer Homepage unter
www.vbaw.de/sepa
.
Gerne sind wir natürlich auch persönlich für Sie
da und beantworten Ihre Fragen – per Telefon
oder in Ihrer Geschäftsstelle vor Ort.
Wir freuen uns auf Sie!
Vereinsforum der
Volksbank Allgäu-West eG
am 30.01.2013 in Wangen:
Hautnah erlebten die Teilnehmer
die SEPA-Reise. Neben weiteren
wichtigen Informationen zu steuer-
und haftungsrechtlichen Themen,
unterstützte Johannes Warth
humorvoll unsere Gäste mit den
„7 Schritten zum Erfolg oder wie
überlebe ich im 21. Jahrhundert“.
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