Volksbank Allgäu-West | Mitgliederzeitung 02/14 - page 16

Mitglieder
zeıtung
die
Die Immobilienbank informiert
Energieeinsparverordnung ab dem 1. Mai 2014
Der neue Energieausweis
Haben auch Sie schon einen Energie­
ausweis für Ihre Immobilie? Seit dem
1. Mai 2014 ist es nämlich für alle Immo­
bilien­besitzer Pflicht, einen solchen vor-
zulegen, wenn die Immobilie verkauft
oder vermietet wird!
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis gibt Auskunft über
den Energieverbrauch pro Quadratmeter
Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie wir das
schon von Energieeffizienzklassen bei
Haushaltsgeräten oder dem durchschnitt-
lichen Kraftstoffverbrauch von Fahrzeugen
kennen. Damit sollen Kaufinteressenten
und künftige Mieter eine objektive In­for­
mation erhalten, ob das Gebäude einen
hohen oder einen niedrigen Energiebedarf
hat. Dieser Energieausweis enthält grund-
legende Aussagen über die energetische
Qualität eines Gebäudes und hilft, die
Höhe der künftigen Energie- bzw. Neben­
kosten abzuschätzen.
Aufgrund der neuen Energieeinspar­ver­
ordnung ist es wichtig, dass Sie den
Energieausweis bereits bei der ersten
Objektbesichtigung bereithalten. Auch ist
dieser nach dem Verkauf der Immobilie
an den neuen Eigentümer zu übergeben.
Ebenfalls neu: Sie erhalten mit dem Ener­-
gieausweis gleichzeitig Modernisierungs­
empfeh­lungen für Ihr Wohngebäude!
Der neue Bandtacho
Im Zuge dieser neuen Verordnung wurde
auch der Bandtacho neu gestaltet. Neben
einer kürzeren Skalierung wurden die so­
genannten Energieeffizienzklassen von A+
bis H aufgenommen. Die Klasse A soll
ab dem Jahr 2016 dem Neubaustandard
entsprechen.
Gilt das auch für Neubauten?
Für den Neubau sind Verschärfungen der
energetischen Anforderungen erst ab
Anfang 2016 geplant. Zunächst bleibt hier
also das Anforderungsniveau gleich. Bei
Neubauvorhaben, für die der Bauantrag
nach dem 31.12.2015 gestellt wird, ver­-
schärft sich der maximal zulässige Primär­
energiekennwert um 25 %.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Welchen benötige ich?
Energieausweis ist nicht gleich Energie­
ausweis. Je nach dem, wann das Gebäude
erstellt wurde, benötigen Sie ein spezielles
Dokument. So ist für ein Gebäude mit
einem Baujahr bis 1977 ein so genannter
Bedarfsausweis nötig, in dem auch die
bau­lichen Aspekte, wie die Heizungs­
anlage, die Qualität der Fenster oder
die Dämmung aufgenommen wird. Bei
Gebäuden mit einem Baujahr ab 1978
reicht ein Verbrauchsausweis aus, der
den tatsächlichen Energieverbrauch ent­-
hält. Der wesentliche Unterschied dieser
beiden Ausweise liegt in den Berech­
nungs­grundlagen.
Der Energieausweis hat eine Gültigkeit
von 10 Jahren und muss danach erneuert
werden.
Sie haben Fragen zum neuen Energie­
ausweis oder möchten Ihre Immobilie
verkaufen oder vermieten?
Unsere ImmobilienExperten sind gerne
für Sie da – melden Sie sich einfach bei
uns!
Baujahr 2013, KfW-Effizienzhaus 70, Erd­­-
wärme, Energiebedarfsausweis mit End­-
energie 14 kWh/(m²a)
Obergeschoss:
2-Zi.-Wohnung, Balkon,
Wfl. ca. 76 m²,
KP 276.522,00 €
Dachgeschoss:
2-Zi.-Penthouse mit Dach­-
­ter­rasse, Wfl. ca. 92 m²,
KP 360.711,00 €
In diesem Jahr entstehen in Kißlegg nahe
dem idyllischen Schlosspark zwei Wohn­
häuser mit sechs bzw. zehn Wohnein­-
hei­ten mit 2- sowie 3-Zimmer-Wohnungen.
Kaufpreis ab 147.980,00 €
Baujahr 2014, KfW-Effizienzhaus 55, Erd­-
wärme, Energiebedarfsausweis, Endenergie­
wert 19 kWh/(m²a), Energieeffizienzklasse
A+, Wohnungsgrößen von ca. 53 m² bis
ca. 100 m², gehobene Ausstattung
Unsere aktuellen Immobilienangebote in Wangen und Kißlegg
6-Familienhaus am ­Schießstatt­-
weiher in Wangen
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