Neues Leben in einem alten Gebäude:
Der Leutkircher Bürgerbahnhof eG
Jahrelang stand der ehemalige Bahnhof
in Leutkirch leer. Dann ergriffen rund 700
Bürger aus Leutkirch i. A. die Initiative. Sie
gründeten eine Genossenschaft – damit
sich auch alle Bevölkerungsschichten an
dem Vorhaben beteiligen können – mit
dem Förderzweck, das vom Verfall bedrohte
Gebäude zu retten. Mehrere Jahre wurde
mit viel Liebe zum Detail und mit eigenen
Mitteln (über eine Million Mindestanlagen
der Mitglieder) renoviert. Am 30. März
2012 war die Wiedereröffnung. Durch ein
attraktives Nutzungskonzept steht der alte
Bahnhof nun wieder mitten im Leben der
Leutkircher.
Ein Gewinn für alle
Ursprünge der Genossenschaft
Zwei Männer verändern das Wirtschaftsleben
in Deutschland –
Im deutschsprachigen Raum
gründeten zwei Männer gleichzeitig, unabhän-
gig voneinander, die ersten Genossenschaften.
1847 gründete Friedrich Wilhelm Raiffeisen in
Weyerbusch, im jetzigen Rheinland-Pfalz, den
ersten Hilfsverein zur Unterstützung der not-
leidenden ländlichen Bevölkerung. Zur sel-
ben Zeit rief Hermann Schulze-Delitzsch in
Delitzsch eine Hilfsaktion ins Leben, die den
in Not geratenen Handwerkern zugute kam.
Mit diesen Genossenschaften wollten beide
Männer die negativen Folgen der Industriali-
sierung für Bauern, Handwerker und Gewer-
betreibende mildern. Zwar sind alle diese
Berufsgruppen freie Unternehmer, jedoch erhiel-
ten sie von den damals bestehenden Banken
kein Betriebskapital für notwendige Investitio-
nen – denn diese finanzierten den Mittel-
stand nicht. Private Geldverleiher nutzten diese
Notlage aus und verlangten horrende Zinsen,
die neue Abhängigkeiten für die Betroffenen
erzeugten. Abhilfe schafften die neu gegrün-
deten ‚Vorschussvereine‘ oder ‚Hülfsvereine‘.
deln und die Vorteile der Kooperation nut-
zen möchten, ohne dabei ihre Eigenständigkeit
aufzugeben“, erklärt BWGV-Präsident Dr.
Roman Glaser den demokratischen Ursprung
der Genossenschaften. Denn seit 150 Jahren
gilt der Gedanke, den die Gründer der Ge-
nossenschaften, Friedrich Wilhelm Raiffeisen
und Hermann Schulze-Delitzsch, sinngemäß
vor Augen hatten: Was einer alleine nicht
schafft, das schaffen viele! Dabei steht aber
weiterhin das einzelne Mitglied im Mittelpunkt.
In § 1 des Genossenschaftsgesetzes steht
explizit, dass der Zweck einer Genossenschaft
die Förderung ihrer Mitglieder ist. Dies ist
der Kern jeder genossenschaftlichen Unter-
nehmensführung; heute und auch in den
nächsten 150 Jahren.
Mehr zum Jahr der Genossenschaften fin-
den Sie unter
Weitere
Informationen zu Genossenschaften finden
Sie auf
Die genossenschaftlichen Werte und Prinzipien
Förderprinzip:
Jede Genossenschaftsgründung
dient einem Förderzweck.
Selbsthilfe:
Hilfe für den Einzelnen durch Selbsthilfe
in der Gruppe.
Selbstverwaltung:
Genossenschaften sind von den
Mitgliedern in Eigenregie zu führen.
Selbstverantwortung:
Subsidiaritätsprinzip bei
Entscheidungen. Die Haftung der Mitglieder ist auf
seine Mitgliedschaftsanteile und die evtl. bestehende Haftsumme begrenzt.
Identitätsprinzip:
Mitglieder sind zugleich Träger als auch Nutzer des Genossenschaftsbetriebs.
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