Richtig vorsorgen für Alter und Krankheit
Patientenverfügung und
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Aufgrund der tollen Resonanz auf unseren
ersten Vortrag zum Thema Patientenver
fügung und Vorsorgevollmacht von Notar
Ulrich Möckel und Dr. med. Johannes
Zeller im November 2014 laden wir unsere
Mitglieder erneut herzlich ein.
Dienstag, 5. Mai 2015, um 19 Uhr
in der Klosterschüer Ofteringen
Für diesen Vortrag ist eine Anmeldung erfor
derlich. Die Plätze sind begrenzt. Bitte wenden
Sie sich für weitere Informationen an Ihren
Berater.
Worum geht es?
Die Vorsorgevollmacht dient dazu, die Be
stellung eines gerichtlichen Betreuers zu
vermeiden, wenn man selbst infolge von
Unfall oder Krankheit (z. B. Schlaganfall oder
Demenz) geistig oder körperlich nicht mehr
handlungsfähig ist. Der Bevollmächtigte ver
tritt den Erkrankten in allen Belangen im
Rechtsverkehr. Über Inhalt, Formvorschriften
und Risiken der Vollmacht berichtet Notar
Ulrich Möckel.
In dem Vortragsteil von Dr. med. Johannes
Zeller werden wichtige medizinische Grund
lagen und Aspekte für eine Vorsorgevoll-
macht oder eine Patientenverfügung darge-
stellt. Die freie Entscheidung über die wichtigen
Dinge im Leben ist für uns Menschen ein hohes
Gut. Aber jeder von uns kann durch eine kör-
perliche oder geistige Erkrankung in eine
Lebenssituation geraten, in der die eigene
freie Entscheidung nicht mehr möglich ist.
Auch unser Altern lässt uns manche Entschei-
dungen schwerer treffen. Durch eine Patien
tenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht
können wir für diese Lebenssituation unseren
Willen äußern.
Wir freuen uns, Sie an diesem Abend als
unsere Gäste zu begrüßen.