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Wir machen den Weg frei.
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Die Leutkircher Bank eG / Raiffeisenbank Bad
Wurzach hat seit 145 Jahren Bestand als juri-
stische Person. Sie steht daher uneingeschränkt
als Testa­ments­vollstrecker zur Ver­fügung. So ist
eine kontinuierliche Testa­ments­vollstreckung
sichergestellt. Auf Wunsch übernehmen wir
gerne für Sie die Aufgabe eines Testamentsvoll­
streckers. Nähere Informationen erteilen Ihnen
gerne unsere Spezialisten.
Sorgerechtsverfügung
Ein tödlicher Unfall oder eine schwere Krankheit
kann jeden treffen. Besonders für Eltern min-
derjähriger Kinder ist es daher wichtig im
Unglücksfall vorzusorgen und sich Gedanken
zu machen, wer im schlimmsten Fall die Kinder
betreuen soll.
Wenn Eltern vermeiden wollen, dass Gerichte
oder das Jugendamt im Todesfall nach eige-
nem Gutdünken über die Zukunft ihrer Kinder
entscheiden, müssen sie schriftlich hinterlassen,
wer Vormund werden soll. Das Mittel dazu ist
eine sogenannte Sorgerechtsverfügung.
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern
oder Alleinerziehende regeln, wer sich nach
ihrem Tod um ihre Kinder kümmern soll. Eine
solche Verfügung kann bestimmte Personen
sogar explizit von der Vormundschaft ausschlie-
ßen. Ist erst einmal ein Vormund wirksam durch
eine Sorgerechtsverfügung bestimmt, so kann
sich das Familiengericht bei der eigentlichen
Einsetzung des Vormundes nur unter sehr
engen Voraussetzungen über diese Festlegung
hinwegsetzen. Hilfe und fachliche Informationen
bei der Erstellung einer Sorgerechtsverfügung
bieten Anwälte und Notare.
Man soll sein Leben so planen,
als ob man ewig lebe und so organisieren,
als ob man morgen sterbe.
(Michelangelo)
Unser Rechtsexperte Thomas Zwerger
und unser Vermögensspezialist Herbert
Birker empfehlen sich mit dem Thema
„Testaments­vollstreckung“ und allen
Eltern minderjähriger Kinder sich mit der
Thematik der „Sorge­rechtsverfügung“
zu beschäftigen.
Testamentsvollstreckung
Leider folgt dem traurigsten aller Anlässe
manchmal auch der Streit unter den Erben. Mit
einer Testamentsvollstreckung sorgen Sie
dafür, dass Ihr letzter Wille nach Ihren
Wünschen umgesetzt wird.
Ihre Vorteile:
Sie können uns Vertrauen, Ihre Vorgaben
werden genau umgesetzt.
Sie entlasten Ihre Erben von Formalitäten.
Sie sorgen für eine neutrale Regelung
der Nachlassabwicklung.
Die Testamentsvollstreckung ist wichtig bei:
erwarteten Streitigkeiten unter den Erben
nicht voll geschäftsfähigen Erben
Erbschaften mit Erben an unterschiedlichen
Wohnorten
der Überwachung von Auflagen und
Bedingungen
einem Erblasser ohne direkte Abkömmlinge
Unsere Aufgaben als Testamentsvollstrecker sind
unter anderem:
Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
Übernahme der gesamten Abwicklung des
Nachlasses
Benachrichtigung öffentlicher und privater
Institutionen
Umsetzung der Vorgaben des Erblassers
Übernahme einer Dauertestaments­-
­voll­streckung
Erfüllung der Auflagen und Vermächtnisse
Regelung der Erbschaftssteuer
Rechtstipp
Herbert Birker, Bankbetriebswirt
(WGAH), Tel. 07561 84-3062
E-Mail: herbert.birker@
leutkircher-bank.de
Testamentsvollstreckung und Sorgerechtsverfügung
Klare Regelungen bewahren
den Familienfrieden
Thomas Zwerger,
Rechtsassessor,
Tel. 07561 84-3193
E-Mail: thomas.zwerger@
leutkircher-bank.de