Mitglieder
zeıtung
die
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Institutssicherung
Europäische Regelung zur Einlagensicherung
Kundeneinlagen umfassend geschützt
Aufgrund der neuen europäischen Vor-
gaben zum Einlagenschutz haben die
deutschen Genossenschaftsbanken ihre
BVR-Sicherungseinrichtung angepasst.
Dabei führt die genossenschaftliche Fi
nanzGruppe ihren gemeinschaftlich
seit über 80 Jahren praktizierten Insti
tutsschutz auch unter den neuen euro
päischen Vorgaben konsequent fort. Er
bleibt grundlegender Bestandteil des
genossenschaftlichen Geschäftsmodells.
„Unsere Kunden können auf unseren
soliden Einlagenschutz wie bisher ver-
trauen“, so Vorstand Stefan Scheffold.
Kundeneinlagen bei Genossenschafts
banken so auch bei Ihrer Leutkircher
Bank eG / Bad Waldseer Bank / Bad
Wurzacher Bank bleiben aufgrund der
Institutssicherung des BVR auch künftig
vollumfänglich geschützt.
Hintergrund der nötigen Anpassungen der
Sicherungseinrichtung des Bundesver
bandes der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) ist die für alle
Kreditinstitute in Europa geltende neue
EU-Richtlinie zur Harmonisierung von Ein
lagensicherungssystemen, die bis 3. Juli
2015 in nationales Recht umgesetzt sein
soll. Um der EU-Richtlinie zu entsprechen,
tritt neben der bestehenden (freiwilligen)
BVR-Sicherungseinrichtung mit ihrem
Institutsschutz eine separate Gesellschaft
als hundertprozentige Tochter des BVR
namens „BVR-Institutssicherung GmbH“,
die den gesetzlichen Schutzumfang in Hö-
he von 100.000 Euro je Kunde gewährleis
tet, aber zugleich den Institutsschutz für
die Banken der genossenschaftlichen
FinanzGruppe bereitstellt.
Die aufgrund dieser neuen Gesetzesvor
gaben beschlossenen Anpassungen der
BVR-Sicherungseinrichtung wurden vor
allem deshalb nötig, weil die EU-Richtlinie
den Aspekt der Einlegerentschädigung in
den Vordergrund stellt – eine Situation,
zu der es aufgrund des bei Genossen
schaftsbanken einschließlich ihrer Zen
tralbanken DZ BANK und WGZ BANK
vorgeschalteten Institutsschutzes in ihrer
Praxis gar nicht erst kommt. Seit Bestehen
der BVR-Sicherungseinrichtung hat es
noch nie eine Insolvenz einer angeschlos-
senen Bank gegeben; daher mussten noch
nie Einleger entschädigt werden. Von der
BVR-Sicherungseinrichtung geschützt sind
Spareinlagen, Sparbücher, Sparbriefe, Ter
mineinlagen, Festgelder und Sichteinlagen
auf Girokonten von Privatpersonen und
Unternehmen. Hauseigene Inhaber- und
Namensschuldverschreibungen der Ge
nossenschaftsbanken fallen ebenfalls in
den Schutzbereich der Sicherungseinrich
tung.
Auch die neue Anforderung der EU-Richt
linie, wonach jedes Einlagensicherungs
system in Europa bis 3. Juli 2024 so aus
gestattet sein muss, dass die verfügbaren
Finanzmittel 0,8 Prozent der gedeckten
Einlagen aller angeschlossenen Institute
entsprechen, wird das erweiterte genos-
senschaftliche Institutssicherungssystem
erfüllen.
Die neue Gesetzesregelung schreibt vor,
dass Kreditinstitute ihre Kunden einma-
lig bei Aufnahme der Geschäftsver
bindung und darüber hinaus jährlich
über die Erfüllung der gesetzlichen
Verpflichtung informieren müssen. Die
se Verpflichtung erfüllen wir gerne
durch die dauerhafte Bereitstellung der
vollständigen Informationen auf unse-
rer Homepage unter:
bank.de/Einlegerschutz
Damit haben unsere Mitglieder und
Kunden jederzeit die Möglichkeit die ent-
sprechenden Daten aktuell abzurufen.
Gerne beantworten unsere Mitarbeiter
und Berater Ihre Fragen oder stellen Ihnen
die Informationsunterlagen in gedruckter
Form zur Verfügung.
Nachruf
Wir trauern um unser ehemaliges Aufsichtsratsmitglied
Konrad Schäffeler
der im 81. Lebensjahr verstorben ist.
Konrad Schäffeler war von 1971 bis 2001 Mitglied unseres Aufsichtsrates. Er war sein ganzes Leben lang der genossenschaft-
lichen Idee stark verbunden. Mit seinem Rat, Sachverstand und Verantwortungsbewusstsein traf er viele Entscheidungen zum
Wohle der Genossenschaft und ihren Mitgliedern. Er hat viel für die Genossenschaft geleistet. Herrn Schäffeler haben wir sehr
geschätzt und konnten uns immer auf ihn verlassen.
Wir werden Herrn Schäffeler mit Hochachtung und Dankbarkeit in guter Erinnerung behalten.
Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeiter der Leutkircher Bank eG