Leutkircher Bank eG | Die Mitgliederzeitung 02/15 - page 12

Mitglieder
zeıtung
die
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Institutssicherung
Europäische Regelung zur Einlagensicherung
Kundeneinlagen umfassend geschützt
Aufgrund der neuen europäischen Vor­-
ga­ben zum Einlagenschutz haben die
deutschen Genossenschaftsbanken ihre
BVR-Siche­rungs­einrichtung angepasst.
Da­­bei führt die genossenschaftliche Fi­
nanz­Gruppe ihren gemeinschaftlich
seit über 80 Jahren praktizierten In­sti­
tutsschutz auch unter den neuen euro­
päischen Vor­gaben konsequent fort. Er
bleibt grund­legender Bestandteil des
genossen­schaft­lichen Geschäfts­modells.
„Unsere Kun­den können auf unseren
soliden Einlagen­schutz wie bisher ver-
trauen“, so Vorstand Stefan Scheffold.
Kundeneinlagen bei Genos­sen­schafts­
banken so auch bei Ihrer Leut­kir­cher
Bank eG / Bad Waldseer Bank / Bad
Wurzacher Bank bleiben aufgrund der
Insti­tuts­siche­rung des BVR auch künftig
vollumfänglich geschützt.
Hintergrund der nötigen Anpassungen der
Sicherungseinrichtung des Bundes­ver­
bandes der Deutschen Volksbanken und
Raiff­eisen­banken (BVR) ist die für alle
Kreditinstitute in Europa geltende neue
EU-Richtlinie zur Har­monisierung von Ein­
lagen­sicherungs­sys­temen, die bis 3. Juli
2015 in nationales Recht um­gesetzt sein
soll. Um der EU-Richtlinie zu entsprechen,
tritt neben der bestehenden (frei­­wil­li­gen)
BVR-Sicherungseinrichtung mit ihrem
Institutsschutz eine separate Gesell­schaft
als hundertprozentige Tochter des BVR
namens „BVR-Institutssicherung GmbH“,
die den gesetzlichen Schutzumfang in Hö­-
he von 100.000 Euro je Kunde gewährleis­
tet, aber zugleich den Institutsschutz für
die Banken der genossenschaftlichen
Fi­nanzGruppe be­­reitstellt.
Die aufgrund dieser neuen Gesetzes­vor­
gaben beschlossenen Anpassungen der
BVR-Siche­rungseinrichtung wurden vor
allem deshalb nötig, weil die EU-Richtlinie
den Aspekt der Einlegerentschädigung in
den Vordergrund stellt – eine Situation,
zu der es aufgrund des bei Genossen­
schafts­banken einschließ­­lich ihrer Zen­
tralbanken DZ BANK und WGZ BANK
vorgeschalteten Institutsschutzes in ihrer
Praxis gar nicht erst kommt. Seit Bestehen
der BVR-Sicherungseinrichtung hat es
noch nie eine Insolvenz einer angeschlos-
senen Bank gegeben; daher mussten noch
nie Einleger entschädigt werden. Von der
BVR-Siche­rungs­einrich­tung ge­schützt sind
Spar­einlagen, Spar­bücher, Sparbriefe, Ter­
min­einlagen, Fest­gelder und Sicht­ein­lagen
auf Giro­konten von Privatpersonen und
Unter­neh­men. Haus­eigene Inhaber- und
Namens­schuld­verschreibungen der Ge­
nossen­schafts­ban­ken fallen ebenfalls in
den Schutz­bereich der Sicherungs­ein­rich­
tung.
Auch die neue Anforderung der EU-Richt­
linie, wonach jedes Einlagensiche­rungs­
system in Europa bis 3. Juli 2024 so aus­
gestattet sein muss, dass die verfügbaren
Finanzmittel 0,8 Prozent der gedeckten
Einlagen aller angeschlossenen Institute
entsprechen, wird das erweiterte genos-
senschaftliche Institutssiche­rungssystem
erfüllen. 
Die neue Gesetzesregelung schreibt vor,
dass Kreditinstitute ihre Kunden einma-
lig bei Aufnahme der Geschäfts­ver­
bindung und darüber hinaus jährlich
über die Erfüllung der gesetzlichen
Verpflichtung informieren müssen. Die­
se Verpflichtung erfüllen wir gerne
durch die dauerhafte Bereitstellung der
vollständigen Informationen auf unse-
rer Homepage unter:
bank.de/Einlegerschutz
Damit haben unsere Mitglieder und
Kunden jederzeit die Möglichkeit die ent-
sprechenden Daten aktuell abzurufen.
Gerne beantworten unsere Mitarbeiter
und Berater Ihre Fragen oder stellen Ihnen
die Informationsunterlagen in gedruckter
Form zur Verfügung.
Nachruf
Wir trauern um unser ehemaliges Aufsichtsratsmitglied
Konrad Schäffeler
der im 81. Lebensjahr verstorben ist.
Konrad Schäffeler war von 1971 bis 2001 Mitglied unseres Aufsichtsrates. Er war sein ganzes Leben lang der genossenschaft-
lichen Idee stark verbunden. Mit seinem Rat, Sachverstand und Verantwortungsbewusstsein traf er viele Entscheidungen zum
Wohle der Genossenschaft und ihren Mitgliedern. Er hat viel für die Genossenschaft geleistet. Herrn Schäffeler haben wir sehr
geschätzt und konnten uns immer auf ihn verlassen.
Wir werden Herrn Schäffeler mit Hochachtung und Dankbarkeit in guter Erinnerung behalten.
Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeiter der Leutkircher Bank eG
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