Mitglieder
zeıtung
die
Wir machen den Weg frei.
Mein Fazit:
Innovationsgutscheine sind
ein Erfolgsmodell. Nicht um-
sonst installiert Baden-Würt-
temberg derzeit ein ähn-
liches System in Indien. Die
Bundesländer wollen kleine
und mittlere Unternehmen
unterstützen und fördern.
Die Antragstellung ist ein-
fach. Die Zusagequote hoch.
Worauf warten Sie noch?
Bewerben auch Sie sich mit
Ihrem Unternehmen. Wir
wünschen Ihnen viel Glück.
Ihr
Paul Schwarz
Die Firmenkundenbank informiert
„Was sich nicht verkaufen lässt,
das will ich nicht erfinden.“
Thomas Edison
Thomas Edison, der Erfinder der Glühbirne
hat erkannt, dass Kreativität bedeutet, neue
Ideen und Designs zu entwerfen. Innovatio-
nen hingegen sind ein Schaffensprozess,
bei dem aus neuen Ideen brauchbare, also
verkaufbare Lösungen entwickelt werden.
Heute müssen Innovationen systematisch
erzeugt werden. Warum?
Wir merken es alle: Die Geschwindigkeit nimmt
zu – Produkte veralten schneller, Geschäfts
prozesse werden permanent neu definiert und
Geschäftsmodelle überholen sich in kürzester
Zeit.
Um kleine und mittlere Unternehmen bei In-
novationen zu unterstützen, hat das Land Ba
den-Württemberg seit 2008 – Bayern etwas
später – den Innovationsgutschein für kleine
Unternehmen eingeführt. Leider aber sind diese
hilfreichen Landesförderungen oft nicht bekannt.
Förderung von kleinen und mittleren
Unternehmen in Baden-Württemberg:
Innovationsgutschein A und B
Der in 2008 eingeführte Innovationsgutschein
Baden-Württemberg unterstützt kleinere und
mittlere Unternehmen bei der Planung, Ent
wicklung und Umsetzung von neuen Produk
ten, Produktionsverfahren undDienstleistungen
mit einem Zuschuss von bis zu 7.500 Euro.
Die Unternehmen können sich mit Hilfe der
Innovationsgutscheine Unterstützung am nati-
onalen und internationalen Forschungsmarkt
„einkaufen.“ Damit soll die Zusammenarbeit der
kleinen Unternehmen mit Hochschulen und
Forschungseinrichtungen gestärkt werden.
Innovationsgutschein B Hightech
Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat die
Gutscheinförderung Anfang 2012 um einen
speziellen Innovationsgutschein für Start-Ups
aus dem Hightechbereich erweitert. Der Gut
schein B Hightech hat eine Förderhöhe von
20.000 Euro und soll der Frühphasenförderung
von Hightech-Unternehmen dienen, um diese
schnell an Absatzmärkte und eine Unterneh
mensfinanzierung heranzuführen. Insbesonde-
re sollen damit junge Unternehmen bei Innova
tionsvorhaben in den Wachstumsfeldern der
Zukunft unterstützt werden: Nachhaltige Mo-
bilität, Umwelttechnologie, Gesundheitswirt
schaft und Informations- und Kommunika
tionstechnologien.
Kreativgutschein
Seit April 2013 ergänzt zudem ein Kreativ
gutschein das Modell der Innovationsgut
scheine. Ziel des Kreativgutscheins ist es,
kleine Unternehmen und Freiberufler aus der
Kultur- und Kreativwirtschaft den Marktzu
gang mit neuen Produkten und Dienstleis-
tungen zu erleichtern und in der Folge die
Unternehmensentwicklung positiv zu beein-
flussen. Gefördert werden Investitionen in die
Erstvermarktung von neuen, kreativen Pro-
dukten und Dienstleistungen wie Ausgaben
für Messeauftritte, Werbeflyer oder den
Schutz von Marken und Geschmacksmustern
mit bis zu 5.000 Euro.
Förderung von kleinen Unternehmen
in Bayern:
Unterstützt werden ausschließlich Leistungen
externer Entwicklungs- oder Forschungsein
richtungen.
Folgende Tätigkeiten können gefördert
werden:
Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines
innovativen Produkts , einer Dienstleistung oder
einer Verfahrensinnovation wie z. B.
3
Technologie- und Marktrecherchen
3
Machbarkeitsstudien
3
Werkstoff- und Designstudien, Studien
zur Fertigungstechnik
3
Studien und Konzepte zu Marktzugang,
Distribution und Vertrieb
Umsetzungsorientierte Entwicklungs- und
Forschungstätigkeiten wie z. B.
3
Konstruktionsleistungen, Service Engineering
3
Prototypenbau und Design
3
Produkttests zur Qualitätssicherung
3
Umweltverträglichkeit
Die Höhe der Förderung liegt zwischen 7.500
und 18.000 Euro – abhängig von der Art und
dem Fördergebiet.
Paul Schwarz
Leitung FirmenkundenBank
Telefon 07522 985-130